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84-jährige Rentnerin verklagt HypoVereinsbank 

Eine 84-jährige Rentnerin verklagt die HypoVereinsbank AG Hamburg beim Landgericht Hamburg auf Schadensersatz. Es geht um Verluste wegen Zertifikaten. Die Rentnerin hatte durch die Finanzkrise mit Zertifikaten einen Schaden von 15.132,76 Euro erlitten. Wie die Anwälte der Rentnerin, die Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), mitteilten, ging ein von der Rentnerin angestrengtes Schlichtungsverfahren vor einem Ombudsmann der privaten Banken GmbH zugunsten der Rentnerin aus. Der Ombudsmann kommt zu dem Ergebnis, dass die Empfehlung der Bank zum Kauf der Zertifikate eine schuldhafte Falschberatung darstellt mit der Rechtsfolge, dass diese Kaufverträge rückabzuwickeln seien. Trotzdem will sich die HypoVereinsbank AG außergerichtlich nicht einigen, so Rechtsanwälte Hahn Partnerschaft.



Die Bank hatte der Rentnerin in den Jahren 2006 und 2007 zum Kauf von drei Zertifikaten zum Preis von zusammen 61.350,00 Euro mit Laufzeiten bis 2013 geraten. In dem von der Bank verfassten persönlichen Analysebogen aus Mai 2005 hatte sie als Anlageziele regelmäßige Einnahmen und langfristigen Wertzuwachs angegeben. Die Klägerin hatte die äußerst komplizierten und erklärungsbedürftigen Kapitalanlagen letztlich nicht verstanden und ihr war nicht klar gewesen, dass die Zertifikate zu keinen Zinseinnahmen führten, behaupten die Anwälte der Rentnerin. Im Einzelnen hatte die Anlegerin auf Empfehlung der HypoVereinsbank 190 HVB Best of Fonds Zertifikate (WKN: HV1A2V), 260 HVB Höchststandzertifikate (WKN: HV1CLQ) und 150 HVB Favorit Express Zertifikate (WKN: HV2CDH) erworben. Das HVB Best of Fonds Zertifikat war der Klägerin am 27.01.2006 als letzten Tag der Zeichnungsfrist angeboten worden, die anderen Zertifikate sogar erst nach Ablauf der jeweiligen Zeichnungsfrist. Dies spricht nach Auffassung von Anwalt Peter Hahn von hrp dafür, dass die Zertifikate vorrangig aus vertriebsbedingten Gründen angeboten worden sind. Um ihren Schaden zu begrenzen, hatte die Klägerin die Zertifikate schließlich am 01.10.2008 veräußert. Sie hatten bereits erheblich an Wert verloren und sie konnte hieraus keine laufenden Zinseinnahmen erzielen. Erst 2013 im Alter von 90 Jahren hätte sie bei Fälligkeit derselben Zahlungen erhalten.



Anwalt Peter Hahn meint: "Bei Fällen von eindeutigen Beratungsverschulden der Bank sind auch für andere Erwerber von Zertifikaten gute Erfolgsaussichten gegeben, ihre Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank durchzusetzen. Dies kann auch zunächst außergerichtlich versucht werden".

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