NV-Bescheinigung rechtzeitig einreichen 

Die Abgeltungsteuer trifft die meisten Anleger und Sparer gleichermaßen. Ab dem 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent versteuert, hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Wer allerdings ohnehin keine Einkommensteuer zahlen muss, kann sich von der Abgeltungsteuer befreien lassen. Voraussetzung: Die jährlichen Einkünfte liegen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro - das ist beispielsweise bei Studenten, Rentnern geringfügig Beschäftigten oder Kindern mit Kapitaleinkünften möglich.



Für die Befreiung von der Abgeltungsteuer müssen sie eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung bei ihrer Bank einreichen. "Die Bescheinigung gibt es auf Antrag beim zuständigen Finanzamt und sollte rechtzeitig an die Bank geschickt werden, am besten noch vor dem 1. Januar 2009. Dann werden Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt", sagt Lars Effenberger von der comdirect bank.

Zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung:

Formular Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung