09.12.2008

Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. In dem heute verkündeten Urteil erklärte das Gericht, es liege ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vor.

Die Finanzgerichte in Niedersachsen und im Saarland hatten die Regelung, wonach Pendler die Fahrtkosten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer geltend machen können, den Richtern in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Wie auch der Bundesfinanzhof hielten die Finanzrichter die Regelung für verfassungswidrig.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt rückwirkend zum 1. Januar 2007 vorläufig wieder die alte Regelung zur Pendlerpauschale, wonach bereits ab dem 1. Kilometer 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden können. Der Gesetzgeber kann nun eine andere Regelung für die Berufspendler einführen, mit der dann alle gleich behandelt werden müssen. Theoretisch ist auch eine komplette Abschaffung der Pendlerpauschale möglich. Laut Süddeutscher Zeitung will es das Bundesfinanzministerium für die Steuerjahre 2007, 2008 und 2009 bei der alten Regelung belassen. Erst ab 2010 soll es eine Neuregelung der Pendlerpauschale geben.

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