Steuerabkommen zwischen Deutschland und Emiraten 

Die Bundesregierung und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Wie das Bundesfinanzministerium im Internet mitteilt, soll dabei auch der Informationsaustausch zwischen beiden Ländern verbessert werden, um Steuersünder zu verfolgen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung der in den betreffenden Staaten erwirtschafteten Einkommen und Gewinne, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Abkommen noch zustimmen. Dennoch soll es bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Einzelheiten will das Ministerium noch mitteilen.