Wer gesetzliche Bestimmungen zum Einbau von Rauchmeldern missachtet, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Davor warnt der Bund der Versicherten (BdV). So seien in Rheinland-Pfalz Rauchmelder in Neubauten bereits Pflicht. Für ältere Wohnungen gibt es Übergangsfristen. Wohnungseigentümer und Vermieter sind nicht nur für den Einbau verantwortlich, sie müssen sich auch um die Wartung kümmern.
Andere Bundesländer planten ähnliche Bestimmungen. Wer sie kennt, aber nicht einhält, handelt grob fahrlässig. Hätte ein Rauchmelder den Schaden verringern oder verhindern können, darf der Versicherer die Leistung gemessen an der Schwere der Schuld kürzen. Einige Gesellschaften verzichteten allerdings in ihren Bedingungen auf diesen Einwand, heißt es in einer BdV-Mitteilung.