22.01.2009

Senkung des Kassenbeitrags entlastet Staat

Die kürzlich beschlossene Senkung der Krankenkassenbeiträge von 15,5 auf 14,9 Prozent entlastet auch den Staat. Da der Bund, die einzelnen Bundesländer und Kommunen ebenfalls als Arbeitgeber auftreten, sparen sie durch die Absenkung der Beiträge für die Krankenkasse etwa 650 Millionen pro Jahr ein. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Umsetzung dieses Teils des zweiten Konjunkturpaketes hervor, das der "Berliner Zeitung" vorliegt.

Nach dem Gesetzentwurf der Großen Koalition soll die Beitragssenkung ab 1. Juli 2009 gelten. Nach Angaben der Zeitung erhalten Bund, Länder und Kommunen vorrausichtlich Mehreinnahmen von etwa 450 Millionen Euro pro Jahr, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die gesunkenen Krankenkassenbeiträge weniger Beträge steuerlich absetzen werden.

Ebenso profitiert die gesetzliche Rentenversicherung von der Beitragssenkung, da sie für Rentner einen Teil des Krankenkassenbeitrags trägt. Die Einsparung bei der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt pro Jahr etwa 580 Millionen Euro und bei der Knappschafts-Rentenversicherung etwa 80 Millionen.

Auch die Bundesagentur für Arbeit, die für Bezieher von Arbeitslosengeld I die Beitragssätze für die Krankenkasse zum Teil übernimmt, muss nun etwa 100 Millionen Euro weniger im Jahr bezahlen, schreibt die Zeitung.

Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums werden die Sozialsysteme und die öffentliche Hand durch die sechs Milliarden Euro, die der Bund künftig zusätzlich an die Krankenkassen überweist, um etwa zwei Milliarden Euro entlastet. Genauso viel werden auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsparen.

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