17.02.2009

Kfz-Versicherung: Neue Kennzeichen für Mofas

Besitzer von Mofas, Mopeds und Motorrollern brauchen für ihre Kfz-Versicherung ab 1. März ein neues, blaues Nummerschild. Das gleiche gilt für Leichtkraftfahrzeuge (unter 50 cm3 Hubraum). Die bisherigen schwarzen Nummerschilder werden damit abgelöst. "Wer mit dem alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem strafbar", sagt der Versicherungsexperte beim Automobilclub von Deutschland (AvD), Frank Bonifer, gegenüber der "Süddeutsche Zeitung".

Dank des jährlichen Farbwechsels auf den Kennzeichen könne die Polizei schon aus der Entfernung erkennen, ob ein Fahrer ohne Versicherungsschutz fährt. Nach Angaben des Automobilclubs ADAC sieht das Gesetz für einen solchen Verstoß eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

"Viel schlimmer sind die Folgen aber im Falle eines durch den Mofa-Fahrer verschuldeten Unfalls", sagt Bonifer gegenüber der Zeitung. Die Versicherung komme dann zwar zunächst für einen entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. "Weil der Mofa-Fahrer aber ohne Versicherungsschutz unterwegs war, kann sie ihn anschließend in Regress nehmen“, sagt der Versicherungsexperte.

Den Versicherungsschutz verliere auch, wer eigenständig Reparaturen an seinem Fahrzeug vornimmt. Unter Umständen könne dann nämlich die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, so dass der Kfz-Versicherungsschutz entfällt. "Wenn jemand bauliche Veränderungen an seinem Fahrzeug vornimmt, sollte er diese zum einen vom TÜV abnehmen und in den Papieren eintragen lassen, zum anderen auch seine Versicherung darüber informieren", rät der Experte des AvD.

Wer sich jetzt nach einem neuen Versicherungskennzeichen umschaut, sollte zuvor die Preise vergleichen, da es nach Angaben der Zeitung zum Teil Preisunterschiede von mitunter mehr als 100 Euro gibt.

Eine Teilkasko-Versicherung kann aus Sicht des AvD-Experten bei Mofas sinnvoll sein, weil die Fahrzeuge oft geklaut werden. Bei Diebstahl sowie bei Brand- und Unwetterschäden springt nach Angaben der Zeitung die Teilkasko-Versicherung ein. Allerdings haben nach Angaben des AdV einige Versicherer aufgrund der hohen Diebstahlquote Selbstbeteiligungsstufen eingerichtet, schreibt die Zeitung.

So beträgt die Selbstbeteiligung bei Diebstahl eines Mofas beispielsweise 300 Euro, während der Besitzer bei Zerstörung des Fahrzeugs durch Hochwasser nur 100 Euro Selbstbeteiligung zahlt. Darauf weist die "Süddeutsche Zeitung" hin.

Sparen können Mofa-, Moped- und Motorrollerbesitzer, wenn sie beispielsweise ihr Fahrzeug den Winter über in die Garage stellen. In so einem Fall könne das Kennzeichen dem Versicherer zurückgegeben werden und der Versicherungsnehmer erhält einen Teil der Prämie zurück. Lässt sich das Mofa nach einem Unfall nicht mehr nutzen, "kann der Versicherungsnehmer ebenfalls einen Antrag auf Erstattung der restlichen Prämie für das laufende Versicherungsjahr stellen", sagte ein Sprecher des ADAC gegenüber der Zeitung.

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