| 19.02.2009 | |
Steuer: Krankenversicherung absetzen |
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Beiträge für die gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung sollen künftig besser von der Steuer absetzbar sein. Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung können ab 2010 alle Aufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Das betrifft beispielsweise die Versicherten im neuen Basistarif der privaten Krankenversicherer.
Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit von der Steuer gleichbehandelt werden. Auch bei den Selbständigen und Beamten soll es zu erheblichen Entlastungen kommen. Darauf weist das "Bundesministerium für Finanzen" (BmF) in einer Pressemitteilung zu diesem so genannten Bürgerentlastungsgesetz hin.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2008. Wie das "Handelsblatt" berichtet, hatte das Verfassungsgericht die mangelnde Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu einer privaten Kasse gerügt. Um Unmut bei der meist gesetzlich versicherten Mehrheit der Bevölkerung zu vermeiden, hatte sich die Regierung nach Angaben der Zeitung dann entschlossen, auch gesetzlich Versicherte einzubeziehen.
Gesetzlich Versicherte können nun ihre gesamten Beiträge von der Steuer absetzen. Privat Versicherte können hingegen nur den Teil der Beiträge geltend machen, der den Leistungen des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Sonderleistungen wie Krankengeld fallen jedoch nicht unter die neue Regelung, da diese Leistung im Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherer bereits enthalten ist. Privat Versicherte müssen sich ohnehin für dieses Risiko selbst versichern. Allerdings gibt es nun für sie zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert sind, vollständig in der Steuererklärung abzusetzen.
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