05.03.2009

Managergehälter: Verschärfung ohne Obergrenze

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf schärfere gesetzliche Regelungen im Hinblick auf Managergehälter geeinigt. Der Kompromiss, den der Koalitionsausschuss in der Frage um die Deckelung von Managergehältern ausgehandelt hat, sieht jedoch keine Obergrenze für die Gehälter vor.

Laut "Financial Times Deutschland" (FTD) teilten die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU, Peter Struck und Volker Kauder, am frühen Donnerstagmorgen die Ergebnisse der nächtlichen Sitzung mit. Manager sollen ihre Aktienoptionen nicht mehr nach zwei, sondern frühestens nach vier Jahren einlösen können. Über die Höhe des Gehalts soll künftig der gesamte Aufsichtsrat entscheiden. Bei schlechter wirtschaftlicher Lage eines Unternehmens sollen Aufsichtsräte verpflichtet werden, die Managergehälter zu kürzen. Wenn das nicht geschieht, sollen die Mitglieder des Aufsichtsrates dafür haftbar gemacht werden können.

Als weiteres Kontrollinstrument sollen Vorstände nicht mehr so einfach in den Aufsichtsrat wechseln können. Die Vorschriften hierzu sollen verschärft werden. Die SPD konnte sich mit ihrer Forderung, wonach Gehälter über einer Million Euro steuerlich nicht mehr abgesetzt werden können, nicht durchsetzen. Dieser Vorschlag scheiterte am Veto der Union.

Sämtliche Änderungen sollen nach dem Willen der Koalition nach Möglichkeit bis zur Jahresmitte in Kraft treten. Eine Arbeitsgruppe soll weitere Änderungsvorschläge prüfen. Die Änderungen betreffen das Handels- und das Aktienrecht.

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