09.03.2009

Schweiz jagt Steuersünder per Rasterfahndung

Die Schweizer Behörden dürfen künftig Geldanleger per Rasterfahndung jagen, die Geld in die Alpenrepublik transferieren, ohne Steuern zu zahlen. Das hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in Bern laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" entschieden. Das Urteil sei noch nicht veröffentlicht, heißt es in dem Artikel. Damit droht nach der Isle of Man der nächsten Steueroase die Schließung.

Der Einsatz der Rasterfahndung  ist demzufolge auch zum Zweck der Amtshilfe und ohne konkreten Verdacht gegen eine einzelne Person zulässig. Anlass für das Urteil sei ein Amtshilfeersuchen aus den USA gewesen, schreibt die Zeitung. Dabei hätten die amerikanischen Behörden nach US-Bürgern gefahndet, die Geld an der Steuer vorbei auf Schweizer Bankkonten geschafft haben.

Die Regierung der Isle of Man hatte sich Anfang März gegenüber der Bundesregierung dazu bereit erklärt, an der Aufklärung von Steuervergehen mitzuwirken. Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz gegen Steueroasen.



Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
Steuern 2012 Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.
...weiter
SteuerbescheidWenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter