Bundesverbraucherschutzministerin, Ilse Aigner (CSU), möchte Kunden künftig besser vor unqualifizierten
Finanzberatern schützen.
Gegenüber dem Magazin "Spiegel" erklärte Aigner, dass gerade ein Gesetzentwurf auf den Weg gebraucht worden sei, der unter anderem eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Schadensersatzforderungen vorsehe.
Zudem möchte die Ministerin durchsetzen, dass Finanzberater ein gesetzlich geschützter Begriff werde, um ein Mindestmaß an Qualifikation zu gewährleisten. Zur Zeit darf sich jeder, unabhängig von der Ausbildung, Finanzberater nennen.
Aigner möchte auch erreichen, dass die Produktinformationen der unterschiedlichen
Geldanlageformen leichter verständlich werden. Auf Risiken müsste ebenso verständlich hingewiesen werden wie auf die Rendite. Außerdem müsste deutlicher als bisher ausgewiesen sein, wie hoch die Provision des Beraters ist.
Die Politikerin möchte des Weiteren, dass sich Banken künftig auf eine Art Checkliste für die Beratung einigen. Die Kundenwünsche und persönlichen Hintergründe müssten darin berücksichtigt werden. Ein Familienvater, der Geld für die Ausbildung seiner Kinder zurücklegen möchte, brauche ganz andere Geldanlageformen als ein alleinstehender Manager, der 30. 000 Euro übrig habe, führt Aigner als Beispiel an.
Mit Hilfe der Checkliste solle es nicht mehr vorkommen, dass Kunden, die eine risikoarme, langfristige Geldanlage möchten, in der einen Bank ein sicheres
Festgeldkonto empfohlen bekommen und in der anderen spekulative Zertifikate.
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