Beim Autokauf von privat an privat übernimmt der Käufer zunächst automatisch die bestehende
KFZ-Haftpflichtversicherung des alten Eigentümers. Das teilt die Huk-Coburg mit.
Will der neue Eigentümer die
KFZ-Versicherung wechseln, steht ihm das natürlich frei. Es genügt, das Auto bei der Zulassungsstelle auf den neuen KFZ-Versicherer umzumelden. Mit Abschluss des Kaufvertrags und der Übergabe des Autos bis zum Zeitpunkt der Ummeldung, ist der neue Autobesitzer jedoch auch der neue Versicherungsnehmer der bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung.
Für eventuelle
Unfälle in der Zeit vom Autoverkauf bis zur Ummeldung, wird der alte Besitzer von der Versicherung nicht mehr in die Verantwortung genommen. Um die Frage der Verantwortlichkeit jedoch eindeutig klären zu können, muss der Zeitpunkt des Vertragsabschluss und der Autoübergabe genau dokumentiert sein.
Übernimmt der Käufer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers, hält sich die Versicherung wegen der
Beiträge an den neuen Eigentümer. Sollte der Käufer jedoch unzuverlässig sein und die Prämien nicht zahlen, kann die Versicherung sich an den Verkäufer wenden. Bis zum Ablauf der Versicherungsperiode muss dieser im Zweifelsfall für die Prämien aufkommen.
Auch der Käufer sollte sich von der Zuverlässigkeit seines Vertragspartners überzeugen. Bevor er Gas gibt und mit seinem neuen Gebrauchten davonfährt, muss er überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt man sich die Police und einen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und natürlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.
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