12.03.2009

Krankenkasse: Erstattung für Selbstständige

Der "Bundesverband der freien Berufe" (BfB) fordert die Krankenkassen auf, zuviel gezahlte Beiträge von Selbstständigen zu erstatten. Wie das "Handelsblatt" berichtet, geht es um das Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler

Nach derzeitigem Stand ist das Krankengeld bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr im Leistungsumfang enthalten. Freiberufler und Selbstständige sind demnach seit Jahresbeginn gezwungen, entsprechende (teurere) Wahltarife abzuschließen oder eine Krankenzusatzversicherung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass diese Wahl- und Zusatztarife gerade für ältere Versicherte unzumutbar teuer sind, vollzog die Bundesregierung eine Kehrtwende.

Krankengeld ab der siebten Woche soll nun auch für freiwillig Versicherte wieder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wenn die Versicherten statt des ermäßigten Beitrags von 14,9 Prozent den regulären Prozentsatz von 15,5 Prozent bezahlen.

Diese Neuregelung am Gesundheitsfonds soll ab August gelten und wäre für freiwillig Versicherte deutlich günstiger, erklärt BfB-Präsident Ulrich Oesingmann im "Handelsblatt", und fordert eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge.



Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
AutoversicherungDie Kfz-Versicherung kann nicht nur bis Ende November gewechselt werden. Auch nach diesem Termin lohnt ein Vergleich der Tarife.
Zum Vergleich
FondsversicherungDie fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und der Anlage in Investmentfonds.
Ratgeber FLV
IBAN RechnerDer IBAN Rechner ermittelt Ihre internationale Bankverbindung. Diese benötigen Sie zum Überweisen ins und zum Geld empfangen aus dem Ausland.
IBAN-Rechner