| 12.03.2009 | |
Krankenkasse: Erstattung für Selbstständige |
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Der "Bundesverband der freien Berufe" (BfB) fordert die Krankenkassen auf, zuviel gezahlte Beiträge von Selbstständigen zu erstatten. Wie das "Handelsblatt" berichtet, geht es um das Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler.
Nach derzeitigem Stand ist das Krankengeld bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr im Leistungsumfang enthalten. Freiberufler und Selbstständige sind demnach seit Jahresbeginn gezwungen, entsprechende (teurere) Wahltarife abzuschließen oder eine Krankenzusatzversicherung. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass diese Wahl- und Zusatztarife gerade für ältere Versicherte unzumutbar teuer sind, vollzog die Bundesregierung eine Kehrtwende.
Krankengeld ab der siebten Woche soll nun auch für freiwillig Versicherte wieder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wenn die Versicherten statt des ermäßigten Beitrags von 14,9 Prozent den regulären Prozentsatz von 15,5 Prozent bezahlen.
Diese Neuregelung am Gesundheitsfonds soll ab August gelten und wäre für freiwillig Versicherte deutlich günstiger, erklärt BfB-Präsident Ulrich Oesingmann im "Handelsblatt", und fordert eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge.
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