| 12.03.2009 | |
Hausratversicherung zahlt nicht für Unglück von Köln |
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Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung leisten keinen Ersatz für Schäden, die Anwohnern durch den Einsturz des Kölner Stadtarchivs entstanden sind. Das sagte ein Sprecher des "Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft" (GDV) der "Financial Times Deutschland" (FTD).
Der Sprecher des Branchenverbandes erinnerte daran, dass die Versicherungen nur bei genau definierten Schäden zahlen. In der Regel versichern Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm, nicht aber so genannte Elementarschäden. Zu diesen Elementarschäden, bei denen die Hausratversicherung keinen Ersatz leistet, zählt der GDV Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmungen oder Lawinen. In diese Kategorie fallen nach Ansicht des Verbandes die Ereignisse in Köln.
Der GDV-Sprecher riet den betroffenen Hausbesitzern und Anwohnern, zu hoffen dass jemand gefunden werde, der den Schaden verursacht hat. Sonst würden sie wohl auf ihren Kosten sitzen bleiben.
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