| 18.03.2009 | |
Schuldenfalle Kreditkarte |
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Verbraucherschützer warnen vor der Schuldenfalle durch die so genannte "Revolving-Kreditkarte". Diese Karten ermöglichen eine Teilzahlung der Umsätze, sehen aber extrem hohe Zinsen für ausstehende Restbeträge vor, warnt die "Bild-Zeitung" im Internet.
Im Gegensatz zu der in Deutschland allgemein üblichen Debit-Karte müssen Besitzer von Revolving-Kreditkarten nicht die gesamten Umsätze, die sie mit der Karte getätigt haben, vollständig bezahlen. Sie können Teilzahlungen leisten. Die Restbeträge werden allerdings teuer verzinst.
Das bayerische Verbraucherschutzministerium fürchtet, dass sich Verbraucher mehrere Revolving Kreditkarten bestellen und dann die Schulden der einen mit dem Kreditrahmen der anderen Karte bezahlen. "Bild" rät generell vom Kauf der Revolving-Kreditkarten ab. Es sei günstiger, bei einem momentanen Engpass das Girokonto zu überziehen oder sich mit einem Ratenkredit Geld zu besorgen.
Die Zinsen für einen Dispositionskredit oder Ratenkredit sind in der Regel billiger als die Zinsen auf einen Kredit über eine Revolving Kreditkarte. Der englische Begriff "Revolving" heißt auf Deutsch "Umwälzend".
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