Der einmalige Kinderbonus in Höhe von 100 Euro reduziert sich für Alleinerziehende um 50 Euro auf die Hälfte. Grund dafür ist, dass - wie beim Kindergeld - eine Hälfte der Leistung dem anderen, Unterhalt zahlenden Elternteil zusteht. Das berichtet die "Welt" in ihrer Onlineausgabe.
Der Kinderbonus ist Teil des Konjunkturpakets II und wird von den Familienkassen zusammen mit dem Kindergeld an die erziehenden Mütter oder Väter im April ausbezahlt. Der getrennt lebende ehemalige Partner hat nun das Recht, im Gegenzug seine Unterhaltszahlung um die betreffenden 50 Euro zu mindern.
Ursache dafür ist eine Begründung im dazu gehörigen Gesetz, dass die Einmalzahlung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist. Familien-Experten und Verbände hatten das Verfahren nach Angaben der Zeitung kritisiert. Doch der für die Gesetzesschreibung zuständige Bundestagsfinanzausschuss hatte eine Korrektur abgelehnt. Das Bundesfamilienministerium argumentierte, dass im Sinne einer schnellen Wirksamkeit der Zahlung ein eigenes Gesetz für den Kinderbonus zeitlich zu aufwendig gewesen wäre, schreibt die "Welt".
Familienpolitiker hoffen nun, dass nicht zu viele Unterhaltzahler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, schreibt die Zeitung. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) appellierte "an alle getrennt lebenden Väter und Mütter, dieses Geschenk an die Kinder nicht kaputtzumachen".
Von der Leyen sagte, wichtig sei, dass der Kinderbonus erst einmal in voller Höhe in dem Haushalt ankommt, in dem die Kinder lebten. Sie könne es sich nach Angaben der Zeitung nur schwer vorstellen, dass Eltern, die ansonsten regelmäßig Unterhalt an ihr Kind zahlen, im diesem Monat 50 Euro weniger überweisen.
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