| 19.03.2009 | |
Geldanlagen im Ausland: Doppelte Erbschaftssteuer |
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Für Geldanlagen im Ausland droht eine doppelte Belastung mit Erbschaftssteuer. Die Steuerberatungsgesellschaft "Geneva Group International" (GGI) warnt, Deutschland habe weltweit nur mit fünf Ländern ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschlossen.
Die Gesellschaft beruft sich in ihrer Mitteilung auf den konkreten Fall eines Deutschen der Geldanlagen in Spanien besaß. Auf das in Spanien angelegte Geld beanspruchten Spanien und Deutschland gleichermaßen Erbschaftssteuer, obwohl sowohl der Erblasser als auch die Alleinerbin ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Hintergrund: Die deutsche Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wohnsitz des Erben, die spanische nach dem Wohnsitz des Schuldners - hier also der Bank in Spanien.
Der Europäische Gerichtshof erklärte ein Nebeneinander beider Ansätze und damit eine Doppelbesteuerung der Geldanlage für rechtmäßig. Die GGI rät, vor Geldanlagen im Ausland den Rat oder ein Gutachten einer international tätigen Beratungsgesellschaft oder Anwaltskanzlei einzuholen. Ratsam sei dies auch angesichts des gelockerten Bankgeheimnisses in Deutschland und zahlreichen früheren Steueroasen.
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