Die Bundesregierung erwägt nach einem Bericht im "Handelsblatt" eine grundsätzliche Überarbeitung des Insolvenzrechtes. Das Bundesjustizministerium möchte gemeinam mit dem Bundeswirtschaftsministerium angeschlagenen Unternehmen Sanierungsmöglichkeiten neben der klassischen Insolvenz und "unterhalb der Enteignung" anbieten. So zitiert das "Handelsblatt" einen Sprecher des Bundesjustizminsteriums.
Die so genannte "eingeschränkte Insolvenz" sieht zwar keine Enteignung der Aktionäre vor, wohl aber die Einschränkung ihrer Rechte durch den Insolvenzverwalter. Sanierungsgewinne sollen nach dem neuen Verfahren steuerfrei gestellt werden. Das neue Verfahren wird im Bundestag offenbar auch von der FDP grundsätzlich unterstützt und gefordert.
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