22.03.2009

Millionen-Geschenke vom Versicherer

Kunden des britischen Versicherers Standard Life erwarten Auszahlungen in Höhe von Millionen Euro aus Anteilsscheinen und Dividenden, die bisher kaum jemand in Anspruch nehmen will. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD) in ihrer Onlineausgabe.

Standard Life war bis 2006 ein Versicherungsverein, in dem die Kunden gleichzeitig Mitglieder waren. Dann entwickelte sich das Unternehmen zu einer Aktiengesellschaft. Wer zum Stichtag am 31. März 2004 dort eine Police besaß, hat nun Anspruch auf Anteilscheine plus Dividende, schreibt die FTD.

In Deutschland betrifft das etwa 37.000 ehemalige Mitglieder, die sich auf zwei Rundschreiben des Versicherers bisher nicht gemeldet haben. Deshalb startet der Versicherer nun die dritte Versandaktion der Schreiben. Gegenwärtig sind Wertpapiere für 12,5 Millionen Euro zu vergeben.

Ehemalige Kunden der DBV-Lebensversicherung erwartet gar noch eine Ausschüttung von einer größeren Summe. Von 344 Millionen Euro ist erst die Hälfte an die Berechtigten ausgezahlt worden. Zu diesem Kreis gehören all diejenigen, die zwischen 31. Dezember 1989 und 26. April 1990 Kunden der DBV-Lebensversicherung waren.

Die frühere Deutsche Beamten-Versicherung gehörte nach Angaben der Zeitung dem Bund. 1990 ging das Unternehmen an die Börse, ein Viertel der Aktien wurde an eine aus diesem Grund gebildete Gesellschaft namens DBVÖR übertragen. Sie sollte sich innerhalb von 20 Jahren von ihrem Anteil trennen. 2006 kaufte der Schweizer Versicherer Winterthur das Aktienpaket.

Sogleich begannen die neuen Eigentümer, die DBVÖR-Mittel an ihre früheren Kunden zu verteilen, doch haben bis heute nicht einmal die Hälfte der etwa 600.000 Berechtigten reagiert. Das liegt womöglich daran, dass der Anspruch nur durch einen bereits 1993 verschickten Anteils-Schein belegt werden kann.
Auf diesem Schein sind Wertkupons aufgedruckt. Die Abgabefrist für den ersten endete am 2. März, der zweite soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 aufgerufen werden. Spätestens nach dem dritten Aufruf werden die Millionen verteilt.

Die ehemaligen Kunden müssen sich von selbst an die Ausschüttungsfristen erinnern, da die fraglichen Adressen nicht elektronisch gespeichert seien und eine individuelle Erfassung für den Versand von Erinnerungsschreiben daher zu aufwendig sei, sagte ein Sprecher der DBVÖR.



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