26.03.2009

Finanzamt trägt Verfahrenskosten bei Pendlerpauschale

In den vier Verfahren um die Pendlerpauschale vor dem Bundesverfassunsgericht haben die Kläger in der Sache gewonnen. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zumindest in einem Fall das Finanzamt die gesamten Kosten der Verfahren tragen muss (Az.: VI R 17/07).

Der Prozess vor dem Bundesfinanzhof war bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur ausgesetzt. Nach dem Urteil aus Karlsruhe hatten die Beteiligten des eigentlichen Verfahrens die Sache für erledigt erklärt. In einem solchen Fall muss das angerufene Gericht zwar nicht mehr in der Sache, wohl aber über die Kosten des Verfahrens entscheiden.

Der BFH entschied, dass das Finanzamt die gesamten Verfahrenskosten tragen müsse. Auch wenn die Pendlerpauschale derzeit nur vorläufig wieder in der alten Höhe gewährt werde, so hat der Kläger, der ursprünglich einen höheren Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollte, seinen Anspruch voll durchsetzen können. Die Tatsache, dass die Pendlerpauschale nur vorläufig gewährt wird, ändert daran nichts.

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