| 27.03.2009 | |
EU-Kommission gegen neue deutsche Kfz-Steuer |
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Die EU-Kommission will eine Korrektur der neuen deutschen Kfz-Steuer, die ab 1. Juli in Kraft tritt. Das hat der EU-Industriekommissar Günter Verheugen (SPD) in einem Brief an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) angekündigt. Die gesetzlich geregelte Steuerbefreiung für besonders schadstoffarme Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm "verstößt gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts", heißt es in dem Schreiben, das dem "Handelsblatt" vorliegt.
Denn Neuwagen mit der Euro-5-Norm würden dem Käufer eine Steuerersparnis verwehren. Gerade Käufer von teuren Autos ohne schadstoffarme Motoren müssten daher eine höhere Kfz-Steuer zahlen, schreibt das Handelsblatt. Sollte die Bundesregierung die Kfz-Steuerreform nicht korrigieren, drohe Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren, das mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof enden kann.
Steuerersparnis nur für Autos mit Euro-6-Norm
Die Mahnung Verheugens gilt dem Paragrafen 3b des Kraftfahrzeugsteuer-Gesetzes. Er sieht eine Steuergutschrift in Höhe von 150 Euro für alle neuen Dieselfahrzeuge vor, die die strenge Euro-6-Norm erfüllen, schreibt das Handelsblatt. Mit dieser neuen europäischen Abgasnorm, die Ende 2006 vom Europaparlament beschlossen wurde, soll eine deutliche Reduzierung der Rußpartikel- und Stickoxidemissionen erreicht werden. Die große Mehrheit der Neuwagen deutscher Autohersteller erfüllt die Euro-6-Norm bisher nicht. Dagegen gibt es viele Wagen mit Euro-5-Norm.
Mit der Anfang März verabschiedeten Reform der Kfz-Steuer sollte künftig nicht nur die Größe des Hubraums, sondern auch der CO2-Ausstoss eine wichtige Rolle spielen. Umweltschützer hatten kritisiert, dass sich die neue Kfz-Steuer nicht allein auf den Kohlendioxidausstoß stützt. Die Reform berücksichtige dadurch den Autoabsatz stärker als den Umweltschutz, hieß es in der Kritik.
Die Euro-5-Norm wird nach Angaben der Zeitung ab 1. September 2009 Pflicht für neue Automodelle und ab 2011 für alle Neuwagen. Bereits vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hatte Verheugen die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf mit dem diesbezüglichen Europarecht nicht übereinstimme, heißt es im "Handelsblatt".
Kritik von deutscher Seite
Im Bundesfinanzministerium wurde der EU-Vorstoß kritisiert: Die EU-Kommission habe auf die Bitte der Bundesregierung, ihren Einwand gegen das deutsche Gesetz klarer zu formulieren, nicht reagiert. Darüber hinaus vermisse man nach Angaben der Zeitung Gesprächsbereitschaft, ehe mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht werde. Es sei durchaus möglich, "das Missverständnis auszuräumen", ohne das Gesetz ändern zu müssen, heißt es im Bundesfinanzministerium.
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