| 30.03.2009 | |
Kfz-Versicherung: Vorsicht bei Probefahrt |
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Wer sein Auto verkaufen will und einer Probefahrt zustimmt, muss aufpassen, dass er den Kasko-Schutz seiner Kfz-Versicherung nicht verliert. Davor warnt der Versicherer "HUK-Coburg" in einer Pressemitteilung. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit dem Schutz durch seine Kfz-Versicherung, warnt die "HUK-Coburg": Von Diebstahl könne man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliege.
Gewahrsamsbruch heißt: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen dessen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat ihm den Schlüssel ja freiwillig gegeben. An dieser Stelle rät die "HUK-Coburg" zur Vorsicht: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.
Ob ein Gewahrsamsbruch vorliegt oder nicht, hänge nach gängiger Rechtssprechung zusätzlich vom Ort des Verkaufsgespräches ab, erklärt der Autoversicherer. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten die Verhandlungen und die Schlüsselübergabe auf jeden Fall in der Wohnung erfolgen.
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