Geht es nach dem Europäischen Gerichtshof, könnte die
Riester-Rente bald einer Reform bedürfen. Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland verklagt, weil sie den Umstand, dass die Zulage bei der Riester-Rente nur in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen gewährt wird, für EU-rechtswidrig hält. Ein Rechtsgutachten des EuGH hat diese Rechtsauffassung jetzt bestätigt.
Grenzgänger bei Riester-Rente diskriminiert
In der Klage führt die Kommission aus, dass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliege. Insbesondere seien die sogenannten Grenzgänger betroffen. Diese arbeiten zwar in Deutschland, wohnen jedoch im benachbarten Ausland. Aufgrund eines
Doppelbesteuerungsabkommens zahlen sie nicht in Deutschland, sondern an ihrem Wohnort
Steuern. Damit sind sie in Deutschland nicht steuerpflichtig und haben somit keinen Anspruch auf die Riester-Zulage.
Die Zulage soll das künftige Absinken der
gesetzlichen Renten abmildern. Hiervon seien Grenzarbeitnehmer genauso betroffen, wie in Deutschland steuerpflichtige Arbeitnehmer, begründet die Kommission ihre Rechtsauffassung. Auch die Grenzgänger führen nämlich Rentenbeiträge ab und haben einen Anspruch auf Rentenzahlung.
Auch Wohn-Riester soll gegen EU-Recht verstoßenAuch den Umstand, dass mit dem sogenannten
Wohn-Riester nur in Deutschland gelegene Immobilien gefördert werden, sieht die EU-Kommission als diskriminierend an. Die Regelung mache es Grenzarbeitnehmern unmöglich, ihr angespartes Kapital für eine im nahen Ausland gelegene Wohnung zu verwenden. Gerade bei Grenzarbeitnehmern sei eine derartige Wohnungslage nicht ungewöhnlich.
Der Generalanwalt beim EuGH, Ján Mazák, hat dem EuGH nun ein Rechtsgutachten vorgelegt, das sich der Rechtsauffassung der EU-Kommission anschließt. Hieran ist der Gerichtshof zwar nicht gebunden, er folgt den Gutachten in aller Regel jedoch. Ein Urteil soll erst im Sommer gefällt werden.
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