25.04.2009

Pfändungsschutz für Girokonto

Der Bundestag hat einen Pfändungsschutz für Girokonten beschlossen, das so genannte "P-Konto". Das berichtet "Bild". Das neue Gesetz besagt, dass jedem Kontoinhaber ein unpfändbarer Mindestbetrag von 985,15 Euro monatlich bleiben muss. Aus welchen Quellen das Einkommen stammt, spielt dabei keine Rolle. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag erhöht werden.

Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Damit wird automatisch der Freibetrag von der Pfändung ausgenommen und das Konto wird nicht gesperrt. Nach der derzeit geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass kein Zahlungsverkehr über das Konto mehr möglich ist.

Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Das wird durch das P-Konto einfacher. Im Herbst 2007 hatte die Bundesregierung das P-Konto auf den Weg gebracht. Ursprünglich sollte es zum Jahresende 2008 in Kraft treten. Wenn der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zustimmt, wird es nun voraussichtlich 2010 in Kraft treten. 



Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
Das Haushaltsbuch

Wocheneinkauf, Kino, Shopping. Da kann man schon den Überblick über die Kasse verlieren. Mit dem Banktip-Haushaltsbuch behalten Sie Ihre Finanzen im Griff.

...weiter

Das P-KontoDas P-Konto (P für Pfändungsschutz)  soll verhindern, dass Verschuldete bei einer Pfändung ihr Konto verlieren. Jeden Monat bleibt ein Mindestbetrag auf dem Konto.
...weiter
GehaltsrechnerWieviel Netto bleibt mir vom Brutto? Unser Gehaltsrechner weiß es und listet dazu noch die Sozialbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.
Gehalt berechnen