27.04.2009

Banken: Werbung mit Staatsgarantie nicht erlaubt

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) verbietet finanzschwachen Kreditinstituten, mit erhaltenen Staatsgarantien Werbung zu machen. Auslöser dafür war das Vorgehen der Volkswagenbank. Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) berichtet, hatte die Volkswagenbank in einem inzwischen entfernten Interneteintrag unter der Rubrik "Einlagensicherung" damit geworben, dass ihr ein Garantierahmen über mehr als 2 Milliarden Euro aus öffentlicher Hand zugesichert werde.

Der Bankenrettungsfonds Soffin forderte daraufhin alle in Frage kommenden Banken dazu auf, erhaltene Staatsgarantien nicht für Marketingzwecke zu verwenden. An dieser Stelle gebe es offenbar eine Lücke in den ansonsten umfangreichen Auflagen des Soffin für Hilfe suchende Banken, schreibt die FTD mit Berufung auf Finanzkreise. Im Fall der Volkswagenbank habe der Hinweis auf staatliche Milliardengarantien zwar keinen direkten Bezug zu den Konditionen für Geldanlagen enthalten, aber dem Soffin ging bereits der Hinweis darauf zu weit, schreibt die FTD.

Milliardenhilfe aus dem Rettungsfonds

Wegen gestiegener Refinanzierungskosten hatte Volkswagen für seine Banktöchter im Dezember 2008 Milliardenhilfe aus dem staatlichen Rettungsfonds beantragt. Nach FTD-Informationen hat die VW-Bank den Garantievertrag mit dem Soffin wegen Klärungsbedarf in einigen Punkten jedoch noch gar nicht ratifiziert.

Die Banktochter VW Financial Services hatte die Soffin-Zusage am 17. Februar 2009 ausschließlich für die VW-Bank bekommen. Dass sich die Unterzeichnung der Garantieverträge trotz Soffin-Zusage hinzieht, dürfte aber auch damit zusammenhängen, dass die Bank ihre finanzielle Lage heute entspannter sieht als noch im Dezember, schreibt die Zeitung.

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