Rettungsfonds für Banken verfassungswidrig? 

Der staatliche Banken-Rettungsfonds Soffin verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Denn der Soffin muss dem Parlament gegenüber keine Rechenschaft über die Geldflüsse ablegen. Nach Ansicht des Wirtschaftsrechtlers an der Berliner Humboldt-Universität, Hans-Peter Schwintowski, verstoßen die "derzeitigen Regelungen im Finanzmarktstabilisierungsgesetz gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Budgetrecht des Parlaments verstoßen" sagte er gegenüber dem "Handelsblatt" in einem Gespräch.

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) verfügt insgesamt über 480 Milliarden Euro, um infolge der Finanzkrise besonders angeschlagene Banken zu unterstützen - ein Großteil davon seien Garantien zur Stabilisierung der Liquidität einzelner Banken, schreibt das "Handelsblatt".

HRE und HSH Nordbank profitieren besonders

Zwei Banken profitieren besonders davon: Der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) erhielt über 52 Milliarden Euro. Ohne diese Milliardengarantie wäre das Institut bereits insolvent. Die zweite Bank ist die HSH Nordbank, die staatliche Bürgschaften in Höhe von 30 Milliarden Euro erhielt. Der Bund plane derzeit, die Anteile an der HRE auf 100 Prozent zu erhöhen und sie damit komplett zu übernehmen.

Parlament hat keine Kontrolle

Ausschließlich der vom Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingesetzte "Lenkungsausschuss" unter der Führung von Finanzssekretär Jörg Asmussen entscheide derzeit, welche Bank zu welchen Konditionen vom Soffin profitiere. Der Bundestag selbst, so beschloss es die Große Koalition im vergangenen Oktober, verzichtet nach Angaben der Zeitung bei der Bankensanierung auf sein wichtigstes Recht: die Kontrolle über die Staatsausgaben. Nur neun Abgeordnete aus dem Haushaltsausschuss werden gegenwärtig einmal pro Sitzungswoche über die Entscheidungen des Ausschusses informiert.

Allerdings besitzen sie nicht das Recht, die Beschlüsse zu ändern oder gar abzulehnen, schreibt das "Handelsblatt". Die Informationen aus dem Lenkungsausschuss selbst seien geheim. Wer dagegen verstoße, dem drohe eine Anklage wegen Geheimnisverrats und im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, heißt es im Artikel.

Parlament sollte Einspruchsrecht haben

Wirtschaftsrechtler Schwintowski bezeichnet diese Prozedur des Verfahrens als problematisch. Ab einer bestimmten Summe, beispielsweise ab einer Milliarde Euro, müsste es einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments geben, ähnlich den Zustimmungsvorbehalten im Aktiengesetz für Aufsichtsräte, sagte er.

Er hält daher gesetzgeberische Konsequenzen für unausweichlich: "Im Minimum müsste man über ein Einspruchsrecht des Parlamentes für die Fälle nachdenken, in denen Beträge zur Unterstützung einer einzelnen Bank zur Verfügung gestellt werden, deren Höhe dem Volumen nach dem Haushalt einer mittelgroßen deutschen Stadt entsprechen, also etwa ab fünf Milliarden Euro.", sagte er im Gespräch.

Auch Steuerzahler sollte informiert werden

Nach Ansicht des Wirtschaftsrechtlers habe aber auch der Steuerzahler das Recht, mehr über die Geldflüsse der Banken zu erfahren, die mit Steuergeldern unterstützt und so teilweise gerettet würden. Das gehe schon aus den Grundsätzen des Gesellschaftsrechtes hervor, sagte Schwintowski dem "Handelsblatt".

Die Vorbehalte der Banken, dass eine Offenlegung der Geldflüsse das Bankgeheimnis verletzen würde, lässt Schwintowski nicht gelten: "Wenn man über die Geldflüsse informiert, so verletzt man das Bankgeheimnis schon deshalb nicht, weil man ja nicht den Kunden benennt, an den das Geld fließt, und auch nicht den Betrag und den Grund im Einzelnen, sondern nur die Geldflussrichtungen darstellt."