| 26.05.2009 | |
Volksbank Bonn zu Schadensersatz verurteilt |
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Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des "N1 Filmfonds" vollen Schadensersatz leisten und die wertlosen Fondsanteile zurücknehmen. Das entschied das Landgericht Bonn in einem Urteil (Az.: 3 O 261/07), das jetzt rechtskräftig ist.
Der Kläger hatte Fondsbeteiligungen in Höhe von 75.000 Euro gezeichnet. Die sich aus diesem Beratungsvertrag ergebenden Pflichten hat die Bank nach Überzeugung der Richter "in einer zum Schadensersatz verpflichtenden Weise verletzt". Sie sei ihrer Pflicht zur anlagegerechten und anlegerbezogenen Beratung nicht hinreichend nachgekommen. So hätte die Volksbank nicht ausreichend auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen.
Dass auf allen Dokumentationsbögen der Punkt "Totalverlust" angekreuzt war, reichte den Bonner Richtern nicht aus. In ihrer Urteilsbegründung argumentieren sie, dass den Gesprächsnotizen zufolge nur im Rahmen des ersten Gesprächs ausführlicher über die Risiken der Anlage gesprochen worden ist. Bei weiteren Gesprächen fanden die Richter keinen Hinweis mehr auf das Risiko eines Totalverlusts.
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