Die
Hamburger Sparkasse (Haspa) muss einem pensionierten Lehrer 10.000 Euro zahlen, die dieser mit bei der Haspa gekauften Lehman-Zertifikaten verloren hatte. Das hat das Landgericht Hamburg heute entschieden (Az.: 310 O 4/09). Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Sparkasse "ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung aus dem mit dem Kläger geschlossenen Beratungsvertrag schuldhaft verletzt" hat.
Die Sparkasse habe dem Kläger verschwiegen, dass die Anlagen nicht durch die
Einlagensicherung abgesichert waren, und sie habe ihr eigenes wirtschaftliches Interesse verschwiegen. Die Sparkasse hätte Verluste erlitten, wenn sie die Zertifikate nicht verkauft hätte. Darin sahen die Richter "für die Anlageentscheidung eines Bankkunden bedeutende Umstände".
Hier berief sich das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der entschieden hat, dass Bankberater eigene
Provisionen nicht verschweigen dürfen.
Verbraucherzentrale: Rückenwind für Lehman-Opfer Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Hamburger Sparkasse kann noch Berufung einlegen. Dennoch jubelt die Hamburger Verbraucherzentrale: "Die Entscheidung hat Signalwirkung und bedeutet Rückenwind für alle Lehman-Opfer", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Haspa werde vermutlich in die Berufung gehen. Dennoch sollten sich alle Betroffenen schon jetzt erneut an ihre Bank oder Sparkasse wenden und auf Entschädigung pochen, rät Hörmann.
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