Der Verein Deutsches Ehrenamt warnt Schützenvereine vor haftungsrechtlichen Risiken eines Schützenfestes. Denn, so schreibt der Verein in einer Mitteilung, versichert ist bei einer solchen Veranstaltung zunächst nur der eigentliche Vereinszweck.
Wenn beispielsweise bei einer Treckerrundfahrt ein Anhänger mit Besuchern umkippe, dann hafte der Vorstand des Schützenvereins für alle Schäden mit seinem Privatvermögen. Es sei denn, er hätte durch eine geeignete Haftpflichtversicherung vorgesorgt. Ein solcher Fall habe sich tatsächlich ereignet, warnt der Verein.
Deswegen sollte jeder Verein vor einer Veranstaltung seine Satzung überprüfen und gegebenenfalls ändern lassen. Oder die Vereine schließen neben der gesetzlich vorgegeben Haftpflichtversicherung eine Reihe von Zusatzversicherungen ab, beispielsweise eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung.
Der Verein Deutsches Ehrenamt rät:
- Überprüfen Sie, ob das Veranstalten oder die Teilnahme an einem Schützen- oder Dorffest laut Satzung Ihrem Vereinszweck entspricht.
- Klären Sie, ob Ihre Helfer ausreichend unfallversichert sind.
- Melden Sie das Fest beim Ordnungsamt an und lassen Sie es genehmigen.
- Sichern Sie den verantwortlichen Vorstand gegen das persönliche Haftungsrisiko ab.
- Kontrollieren Sie, ob ihre Gäste bei der Veranstaltung unfallversichert sind.
- Überprüfen Sie, ob bei der Organisation an alles gedacht wurde, beispielsweise an eine Schankerlaubnis und die GEMA.
- Kontrollieren Sie, ob alle Zugangswege zum Festplatz frei sind und markieren Sie größere Hindernisse und Stolperstelle in der Dunkelheit.
- Sorgen Sie dafür, dass alle Stromkabel in den Zelten gut verlegt und gesichert sind, damit niemand zu Fall kommt.