Bei Hartz IV wird Abwrackprämie angerechnet 

Hartz-IV-Empfänger bekommen die Abwrackprämie von der Grundsicherung abgezogen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im Fall eines Hartz-IV-Empfängers aus Bochum entschieden (Az. L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS). Der Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen.

Nach Ansicht der Essener Richter stellt die Abwrackprämie Einkommen im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ist deshalb bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II leistungsmindernd zu berücksichtigen. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung für ein (wenn auch längerlebiges und höherwertiges) Verbrauchsgut und damit für den privaten Konsum. Dem dienten jedoch auch die Grundsicherungsleistungen.

Ebenso wenig sei die Umweltprämie als Ersatz für ein geschütztes Vermögen für ein angemessenes Auto anrechnungsfrei gestellt. Der Hilfeempfänger dürfe nur ein vorhandenes, angemessenes Kraftfahrzeug behalten. Das schütze jedoch nicht alle mit der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges verbundenen Mittel vor einer Anrechnung.

Nach Ansicht des LSG NRW ist die Umweltprämie auch nicht mit der Eigenheimzulage zu vergleichen, die nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird. Denn anders als bei der Anschaffung eines PKW diene die Eigenheimzulage der langfristigen – in der Regel so gut wie lebenslangen – Absicherung des verfassungsrechtlich besonders geschützten Grundbedürfnisses des Wohnens. Damit widersprachen die Essener Richter einem entsprechenden Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg.

Auf eine Gleichbehandlung mit Empfängern der Abwrackprämie, die keine Hartz-IV-Bezieher seien, könne sich der Antragsteller nicht berufen, weil er erhebliche, fürsorgegleiche Leistun­gen beziehe. Bereits dafür habe die Allgemeinheit über die Entrichtung von Steuern aufzukommen.