07.09.2009

Versicherungen zahlen für Siemens-Korruption

Einem Zeitungsbericht zufolge werden fünf Versicherungen rund 100 Millionen Euro an Siemens zahlen. Der Münchener Konzern hatte die Haftpflicht seiner Manager versichert und erhält nun einen Teil der Kosten der Korruptionsaffäre zurückerstattet. Das berichtet "Welt online".

Bislang sei aber eine entsprechende Einigung noch nicht unterschrieben worden. Dennoch verpflichtete sich das Versicherer-Konsortium unter Führung der Allianz laut "Welt online" für einen Teil des entstandenen Schadens aufzukommen. Das Geld soll aus einer sogenannten Manager-Haftpflichtversicherung fließen, die Siemens für die Jahre 2004 bis 2007 für seine damaligen Vorstände abgeschlossen hatte. Eine solche Versicherung ist üblich, um Manager gegen Schadenersatzansprüche abzusichern.

Korruptionsaffäre kostet Siemens mehr als zwei Milliarden Euro

Von 2000 bis 2006 waren bei Siemens insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro an dubiosen Zahlungen geleistet worden. Davon wurde der Großteil vermutlich als Schmiergeld für Aufträge im Ausland verwendet. Die Korruptionsaffäre hat Siemens bisher mehr als 2 Milliarden Euro gekostet. Der Konzern hatte bei den Versicherern einen Schaden über die maximale Deckungssume von 250 Milliarden Euro gemeldet. Die nun vereinbarte Summe sei durch einen Vergleich zustande gekommen.

Die Zahlung verteilt sich auf fünf Versicherer, zu denen auch Zurich und HDI-Gerling gehören. Diese haben sich zum Teil rückversichert. So soll beispielsweise die Allianz auf einen Nettoschaden von weniger als 15 Millionen Euro kommen, heißt es in dem Bericht.

Drei Vorstände leisten Schadenersatzzahlungen

Zudem hat sich Siemens mit drei ehemaligen Vorständen auf Schadensersatzzahlungen von jeweils 500.000 Euro geeingt. Vergleiche zwischen weiteren Managern und Siemens könnten folgen. Derzeit ist noch unklar, ob die Versicherungen versuchen werden, Geld von den einzelnen Ex-Vorständen zu bekommen. Die Versicherungen sind laut ""Welt Online" dazu verpflichtet, Regressansprüche gegen die Vorstände geltend zu machen, falls diese fahrlässig gehandelt haben. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz nicht.

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