Die Riester-Rente verstößt in Teilen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Bundesrepublik muss jetzt einige Regelungen überarbeiten, die gegen das Recht auf freie Wahl von Arbeitsplatz und Wohnsitz verstoßen.
EuGH folgt Rechtsgutachten des GeneralanwaltsBereits im März dieses Jahres hatte ein
Rechtsgutachten des Generalanwalts beim EuGH, Ján Mazák, die Rechtsverstöße offenbart. Die EU-Kommission hatte die Bundesrepublik verklagt, um eine Änderung der Vorschriften zu erwirken.
Der EuGH erklärte sowohl den Umstand, dass nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen die Förderung bei der
Riester-Rente bekommen als auch die Wohnriesterförderung nur für in Deutschland gelegene Immobilien für rechtswidrig.
Grenzgänger werden diskriminiert
Insbesondere die sogenannten Grenzgänger werden von der Riester-Regelung diskriminiert. Sie arbeiten zwar in Deutschland, wohnen jedoch im benachbarten Ausland und zahlen auch dort ihre Steuern. Eine Riester-Förderung gibt es für sie somit nicht.
Auch beim
Wohn-Riester bekommen die Grenzarbeitnehmer keine Förderung. In diesen Genuss kommen nämlich nur Personen, die eine in Deutschland gelegene Immobilie kaufen oder bauen.
Rentner müssen bei Auslandsumzug nichts zurückzahlenDarüber hinaus kippte der Gerichtshof auch die Bestimmung, nach der Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen. Das gilt übrigens auch für Ausländer, die nach ihrem Berufsleben in Deutschland wieder in die alte Heimat zurückziehen wollen.
Eine Schätzung über die Kosten des Urteils für die Bundesrepublik gibt es auch schon. Das in Freiburg ansässige Centrum für Europäische Politik (CEP) beziffert die Einnahme-Ausfälle für den Staat auf rund 500 Millionen Euro.
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