14.09.2009

Mangelnder Service beim Online-Banking

Bei einer Stichprobe zum Kundenservice beim Online-Banking hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Mängel aufgedeckt. Von den zehn überprüften Finanzinstituten boten nur die Hälfte der Banken kundenfreundliches Online-Banking bei der Einrichtung oder Änderung von Freistellungsaufträgen. Generell ist dafür das Ausfüllen eines Online-Formulars sowie die Bestätigung der Angaben mit Geheimzahl (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ausreichend.

Fünf Banken mit kundenfreundlichem Online-Banking

Fünf der zehn getesteten Banken belegen die Spitzenplätze beim kundenfreundlichen Online-Banking. Die Direktbanken Comdirect, Cortal Consors und ING-DiBa boten Rundumservice bei den Freistellungsaufträgen ebenso wie die zwei Filialbanken Deutsche Bank und Sparkasse Köln/Bonn.

Eingeschränkter Service bei Santander, DAB und Commerzbank

Bei der Santander Direktbank ist das Angebot eingeschränkt. Den Freistellungsauftrag kann man online jederzeit einrichten oder ändern, allerdings lässt sich die Höhe des aktuell bestehenden Freistellungauftrages nicht einsehen. Diese Abfrage ist nur schriftlich oder per Telefon möglich.

Zwar lassen sich bei der Commerzbank im Netz die aktuellen Daten zum Freistellungsauftrag abrufen, für die Änderung aber auch bei der Neueinrichtung werden alle Kunden auf den Papierweg verwiesen.

Lücken entdecken die Verbraucherschützer auch bei der DAB Bank. Bei der Einrichtung eines Freistellungsauftrags müssen die Kunden ein PDF-Dokument ausdrucken, ausfüllen und per Post oder Fax an die DAB Bank senden. Die gleiche Prozedur müssen Eheleute auf sich nehmen, wenn sie die Höhe des Freistellungsauftrages für ihr Gemeinschaftskonto ändern wollen. Singles können dies einfach im Internet erledigen.

Nutzerabhängiger Service bei der Postbank

Bei der Postbank lässt sich der Freistellungsauftrag online einrichten, wenn man als Einzelperson handelt und gleichzeitig ein neues Finanzprodukt abschließt. Eheleuten bleibt dieses Angebot verwehrt. Ohne Neuabschluss eines Finanzproduktes sind Einrichtung und Änderung generell nur schriftlich möglich. Auch das Einsehen der Freistellungsdaten über das Internet ist nur für bestimmte Nutzer freigegeben. Wer das Online-Brokerage (für Aktien- und Fondskauf) nutzt, kann Höhe und aktuellen Verbrauch des Freistellungsauftrags einsehen. Die Kunden des reinen Online-Banking müssen auf diese Leistung verzichten.

Online-Banking der Citibank als servicefeindlich eingestuft

Die Citbank stufen die Verbraucherschützer besonders servicefeindlich ein. Auf der Citibank-Plattform fürs Online-Banking findet sich keine Verwaltungsmöglichkeit für Freistellungsaufträge.

Der Freistellungsauftrag darf seit drei Jahren im Internet eingerichtet oder geändert werden. Davor musste der Antrag in Papierform ausgefüllt und unterschrieben werden. Mit dem Freistellungsauftrag weist der Bankkunde sein Kreditinstitut an, anfallende Zinsen von der Abgeltungssteuer freizustellen. Seit Januar 2007 gilt für Alleinstehende ein Freibetrag bis 801 Euro und für Verheiratete bis 1602 Euro.

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