Die AXA
Versicherung kooperiert mit dem Deutschen Pensionsfonds und bietet nun auch die Möglichkeit, in einen
Pensionsfonds zur betrieblichen Altersversorgung einzuzahlen. Ein Pensionsfonds eignet sich für Unternehmen, die die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter an einen Versorgungsträger auslagern möchten.
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen und können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente.
Unternehmen ermöglicht ein Pensionsfonds die lohnsteuerfreie Übertragung eingegangener Pensionsverpflichtungen. Die Pensionszusagen für die Mitarbeiter bleiben folglich in ihrer bisherigen Form erhalten. Der Mitarbeiter erwirbt hierbei einen Leistungsanspruch gegen den externen Versicherungsträger.
Im Jahr 2002 schuf der Gesetzgeber mit der Altersvorsorgereform die Option, die betrieblichen Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu übertragen. Damit ist der Pensionsfonds die jüngste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei können die Mitarbeiter die Geldanlage frei wählen.
Sofern ein Arbeitnehmer dies wünscht, ist der Arbeitgeber seit 2002 gesetzlich dazu verpflichtet, ihm eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Für Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern kann die Auslagerung der Altersvorsorge an einen Versorgungsträger (z. B. Pensionsfonds) wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes sinnvoll sein.
Neben dem Pensionsfonds stehen die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse oder die Pensionszusage als weitere Formen der betrieblichen Altersvorsorge zur Wahl. Über die einzelnen Wege zur
betrieblichen Altersvorsorge informiert der banktip.de-Ratgeber.
Tipps der Redaktion:
Verwandte Artikel
Tags