Die Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung hat nun auch den Bundesrat passiert. Die Verordnung regelt, wie das im Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedete
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz umgesetzt werden soll.
Sie legt besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten fest, die Steuerpflichtige zu befolgen haben, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten, die den OECD-Standard zum steuerlichen Informationsaustausch nicht anwenden. Ebenso werden Art und Umfang der Rechtsfolgen festgelegt, die die Nichtbefolgung dieser Pflichten mit sich bringt.
So genannte "nicht kooperierende Jurisdiktionen", also Staaten und Gebiete, die durch Verweigerung des Auskunftsaustausches Steuerflucht und Steuerhinterziehung befördern und ermöglichen, werden nach Inkrafttreten der Verordnung durch das Bundesfinanzministerium benannt.
Bei der Auflistung "nicht kooperierender Jurisdiktionen" gehe es nicht um öffentliche Diskriminierung von Staaten, sondern um Durchsetzung legitimer Interessen des deutschen Fiskus, der für eine gerechte Besteuerung zu sorgen habe, heißt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.
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