23.09.2009

Kein Versicherungsschutz bei lauter Musik am Steuer

Wer im Straßenverkehr die erforderliche Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht lässt, riskiert seinen Versicherungsschutz für die Autoversicherung. Das gilt auch bei zu lauter Musik am Steuer. Darauf weist die R+V Versicherung hin. Radfahrer, die mit lauter Musik aus Kopfhörern unterwegs sind, können ebenso im Schadensfall ihren Versicherungsschutz verlieren.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf. Bei lauter Musik steigt das Unfallrisiko, da der Fahrer nicht mehr rechtzeitig oder gar nicht mehr reagieren kann. Daher sollten Verkehrsteilnehmer zur eigenen Sicherheit Musik nur so laut aufdrehen, dass man Geräusche von außen noch gut wahrnehmen kann.

Wird ein Autofahrer wegen lauter Musik am Steuer angehalten, muss er mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung sind sogar 25 Euro fällig. Überhört man das Martinshorn oder behindert einen Rettungswagen beim Einsatz, können Gerichte Geldstrafen von bis zu 5000 Euro verhängen.

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