23.09.2009

Kfz-Versicherung: HUK-COBURG bleibt beim Stichtag

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe wird auch künftig am 1. Januar als Termin beim Neuabschluss für die Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung festhalten. Nur dieser Stichtag gewährleiste nach Angaben des Unternehmens, dass der Autofahrer zum frühesten Zeitpunkt in die nächste, höhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt. Das teilt der Versicherer mit.

Bei einer marktweiten Abkehr vom 1. Januar sei dagegen zu befürchten, dass die Autofahrer Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen verspätet erhalten.

HUK-COBURG hält an 1. Januar fest

Einige Anbieter haben in den letzten Wochen angekündigt, künftig beim Neuabschluss von Kfz-Versicherungen nicht mehr regelmäßig den 1. Januar als Termin für den Kfz-Versicherungswechsel zu vereinbaren, sondern diesen über das Jahr verteilt jeweils auf den Tag des Vertragsabschlusses zu legen. Damit würde der traditionelle einheitliche Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören.

Versicherte profitieren von besseren Schadenfreiheitsklassen

Der Schadenfreiheitsrabatt ist nach Angaben der Versicherung eines der wichtigsten Tarifmerkmale in der Autoversicherung, das entscheidend die Höhe des Beitrags mitbestimmt. Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken Autofahrer in die nächste, bessere Schadenfreiheitsklasse vor. Branchenweit führt dieses Vorrücken regelmäßig zum 1. Januar zu einer Beitragsminderung von etwa 1,5 Prozent oder mehr als 200 Millionen Euro.

Von dieser Ersparnis würden die Verbraucher künftig alljährlich im Durchschnitt ein halbes Jahr später profitieren, wenn sich die Hauptfälligkeiten gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilen. Daher will die HUK-COBURG am bekannten Stichtag, den 1. Januar, festhalten.

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