Der ehemalige Kapitalmarktchef der Dresdner Bank, Jens-Peter Neumann, hat in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen seinen früheren Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 1,5 Mio. Euro erstritten. Darüber hinaus darf er eine Bonuszahlung von 3 Mio. Euro behalten. Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ist das erste in Sachen Bonuszahlungen an Banker.
Neumann hatte von seiner Bank, die zwischenzeitlich
von der Commerzbank übernommen wurde, 3 Mio. Euro als garantierte Bonuszahlung erhalten. Das von Neumann verantwortete Kapitalmarktgeschäft soll jedoch laut "Financial Times Deutschland" (FTD) für einen Großteil der Verluste der Dresdner Bank verantwortlich gewesen sein.
3 Mio. Euro als besondere WertschätzungNachdem die Dresdner Bank für das Jahr 2008 einen Verlust von 6,3 Mrd. Euro eingefahren hatte, wurden nachträglich
sämtliche Bonuszahlungen gestrichen. Das Arbeitsgericht urteilte jetzt, dass Neumann die 3 Mio. Euro behalten darf, denn die Bank habe den Bonus unabhängig vom Erfolg des Unternehmens als "besondere Wertschätzung" gezahlt.
Zusätzliche Abfindung zum Bonus
Darüber hinaus hat das Gericht dem Kläger eine Abfindung in Höhe von 1,5 Mio. Euro zugesprochen. Diese hatte die Bank vorsorglich einbehalten um sich so einen Teil des bereits gezahlten Bonus zurückzuholen.
Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt stehen weitere 12 Verhandlungen an, bei denen es um Bonuszahlungen für Commerzbank-Manager geht. Allerdings betont die Bank, dass es sich dabei um erfolgsabhängige Bonuszahlungen handelt und diese Verfahren mit dem Fall Neumann nicht vergleichbar seien.
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