Steuerpflichtige, die im Laufe des Jahres mit hohen Kosten durch
Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen rechnen, sollten auf der Lohnsteuerkarte einen
Freibetrag eintragen lassen. Das empfiehlt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine.
Freibetrag erhöht monatlichen NettolohnDadurch erhöht sich der monatliche
Nettolohn, denn schon im Voraus werden bei der monatlichen Gehaltsabrechnung weniger Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Es werden alle zum Stichtag 20.09.2009 erfassten Kinder, die am 1. Januar 2010 noch nicht das 18. Lebenjahr vollenden, sowie die gesetzlichen Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene berücksichtigt.
Aufwendungen sollten Grenze von 1520 Euro übersteigenDazu muss der Arbeitnehmer den sogenannten "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim zuständigen Finanzamt abgeben. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die Grenze von 600 Euro übersteigt. Von den Werbungskosten wird dabei lediglich der Teil berücksichtigt, der den
Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro übersteigt. Steuerpflichtige, die sich nur aufgrund von Werbungskosten einen Freibetrag eintragen lassen möchten, benötigen daher Aufwendungen von über 1520 Euro. Daher sollte vor der Antragstellung geprüft werden, ob man diese Grenze tatsächlich erreicht.
Freibetrag kann noch für das laufende Jahr eingetragen werdenSteuerzahler, die auf der Lohnsteuerkarte 2009 bisher keinen Freibetrag haben, können dies noch bis zum 30. November dieses Jahres nachholen. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine rät dazu, den Arbeitgeber um eine kurzfristige Rückgabe der Lohnsteuerkarte zu bitten. Bei rechtzeitigem Eintrag kann dann ein Großteil des ausgezahlten Weihnachtsgeldes steuerfrei bleiben. Wer sich einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lässt, verpflichtet sich dazu, eine Lohnsteuererklärung abzugeben.
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