05.11.2009

EU-Kommission hat Sparkasse Köln-Bonn im Blick

Eine Kapitalerhöhung von 650 Millionen der Städte Köln und Bonn an die gleichnamige Sparkasse vergangenes Jahr hat die EU-Wettbewerbskommission aufmerksam gemacht. Die Wettbewerbshüter bezweifeln, dass die öffentliche Kapitalhilfe von den Eigentümerstädten Köln und Bonn der Sparkasse Köln-Bonn "keinen unfairen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern" verschafft hat. Deshalb leitete sie gestern ein formelles, beihilferechtliches Verfahren gegen Deutschlands zweitgrößte Sparkasse ein. Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner Onlineausgabe.

EU prüft öffentliche Kapitalhilfe

Offiziell prüft die Kommission zunächst, ob es sich bei der Kapitalspritze aus öffentlichen Geldern tatsächlich um eine illegale Beihilfe handelte. Jedoch sei die Kommission schon jetzt fest davon überzeugt, dass die Kapitalerhöhung nicht marktgerecht erfolgt sei, erfuhr die Zeitung aus Kommissionskreisen. Die Sparkasse habe sich zum Zeitpunkt der finanziellen Hilfe in schlechter Verfassung befunden. Die EU-Kommission bezweifelt, dass ein privater Investor genauso wie die öffentlichen Eigentümer gehandelt hätte.

Erste Sparkasse muss schrumpfen

Die Sparkasse wird der EU-Wettbewerbsbehörde einen Sanierungsplan vorlegen müssen. Das Institut werde seine Bilanzsumme reduzieren und einige Geschäftsbereiche aufgeben müssen, hieß es in Brüssel. Die Sparkasse müsse kommerziell rentabel werden und dürfe nicht länger als verlängerter politischer Arm der Städte agieren, sagte Wettbewerbshüterin Neelie Kroes.

Köln und Bonn vergaßen, Kapitalhilfe anzumelden

Damit muss die Sparkasse Köln-Bonn als erste Sparkasse genauso schrumpfen wie durch die Finanzkrise angeschlagene Großbanken und einige der deutschen Landesbanken. Zu einer Kooperation mit der EU-Kommission erklärte sich die Sparkasse gestern bereit. Kurz zuvor hatten die Städte Köln und Bonn eine Beihilfeprüfung noch für unnötig gehalten. Zudem vergaßen die Eigentümerstädte vergangenes Jahr, die Brüsseler Genehmigung für die Kapitalerhöhung einzuholen. Erst die Beschwerde des Bundesverbandes deutscher Banken machte die EU-Kommission darauf aufmerksam.

Die versäumte Notifizierung hatte die Sparkasse zunächst damit gerechtfertigt, dass sie schließlich einen marktgerechten Zins für die öffentliche Kapitalspritze zahle. Dieses Argument hat die EU–Kommission bereits geprüft und verworfen. Man habe Zweifel, "ob ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber zu diesem Zeitpunkt eine derartige Investition getätigt hätte", teilte die EU-Behörde mit.

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