24.11.2009

Hessen: Beratung für Lehman-Opfer

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet in Frankfurt am Main zusätzliche Beratungstermine für Lehman-Geschädigte an. Die Verbraucherzentrale rechnet für Dezember und Januar mit erhöhtem Beratungsbedarf durch Anleger, die Geld durch Papiere der US-Investmentbank Lehman Brothers verloren haben. Grund ist die bevorstehende Verjährung der Ansprüche von Lehman-Opfern. Die Verjährung tritt nach drei Jahren ab Erwerb der Wertpapier-Anlage ein. Sie droht allen Anlegern, die beispielsweise zum 15. Januar 2007 bei der Frankfurter Sparkasse Lehman-Zertifikate gekauft haben. Die Frankfurter Sparkasse hatte zu diesem Tag ihre erste große Verkaufsoffensive im Jahre 2007 gestartet. Die Dresdner Bank folgte im Februar 2007, so dass auch diesen Anlegern im Februar 2010 die Verjährung droht. Wer Geld durch Lehman-Zertifikate verloren hat und bisher keine Ansprüche geltend gemacht hat, sollte sich beraten lassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Anleger, die ihre Forderungen bereits gestellt haben, können aufatmen: Die Anleger, die bereits mit der Frankfurter Sparkasse oder mit der Dresdner Bank über ihren Schadensersatzanspruch verhandelt haben, haben mehr Zeit, da sich die Verjährungsfrist um die Dauer der gemeinsamen Verhandlung verlängert.

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