02.01.2010

Protokollpflicht bei Anlageberatung nicht gefürchtet

Deutschlands Vermögensverwalter sehen der seit diesem Jahr geltenden Protokollpflicht bei Beratungsgesprächen für Bankkunden gelassen entgegen. Dies ergab eine Umfrage der DAB bank unter rund 50 unabhängigen Vermögensverwaltern.

Viele Berater protokollieren schon

Ab dem 1. Januar 2010 ist es für Banken sowie Vermögensverwalter gesetzlich verpflichtend, Beratungsgespräche für den Kunden zu dokumentieren. Rund die Hälfte der Befragten gab an, dass das Gesetz kaum Auswirkungen habe, da sie entweder bisher schon alle Beratungsgespräche für den Kunden dokumentiert oder mit den Kunden Verwaltungsmandate vereinbart haben. Erteilt der Kunde dem Vermögensverwalter ein solches Mandat, legt er sämtliche Anlageentscheidungen in die Hände des Experten.

Immerhin 40 Prozent der Befragten nehmen die Protokollpflicht jedoch als einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand wahr, der das Vertrauensverhältnis mit dem Kunden gefährde. "Vermögensverwalter haben meist eine langjährige enge Beziehung mit ihren Klienten. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit und ihrer fairen Vergütungsmodelle beraten sie nicht provisionsgetrieben. Damit unterscheiden sie sich deutlich von klassischen Bankberatern", so Dr. Josef Zellner, Bereichsleiter B2B der DAB bank.

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