04.01.2010

BKA: Kein Bedarf für Weitergabe von Bankdaten

Das Bundeskriminalamt (BKA) hält die Weitergabe von Bankdaten an die USA im Zuge des sogenannten Swift-Abkommens für nutzlos bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Wie das Magazin "Der Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, heißt es in einem internen Vermerk des BKA: "Die aus fachlicher Sicht zu erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich der Swift-Daten rechtfertigen – zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus – aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand."

BKA: Kein Fachlicher Bedarf für Swift-Abkommen

Der Innenminister hatte Ende November im EU-Ministerrat kein Veto gegen das sogenannte Swift-Abkommen eingelegt. Er ebnete so den Weg, dass US-Fahnder Einblick in europäische Bankdaten nehmen können, und setzte sich damit über datenschutzrechtliche Bedenken hinweg, die insbesondere die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angemeldet hatte. De Maizière hatte damals erklärt, das Abkommen bringe "mehr Sicherheit bei der Terrorbekämpfung".

In dem Papier des BKA, das dem Innenministerium direkt unterstellt ist, heißt es dagegen: "Für den Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche."

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