04.01.2010

Seit Neujahr Versicherungspflicht für Hunde in Berlin

Hundebesitzer in Berlin sollten schleunigst eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abschließen. Seit dem 1. Januar 2010 müssen Hundehalter nach dem Berliner "Gesetz über das Halten und Führen von Hunden" eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Seit Jahresbeginn Versicherung und Halsbandchip Pflicht

Bislang galt eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem 1. Januar 2005 angeschafft worden waren. Diese Übergangsregelung galt auch für den fälschungssicheren Chip am Hundehalsband. Auch dieser Chip ist seit Jahresbeginn in Berlin vorgeschrieben.

Versicherungspflicht in den meisten Bundesländern

In den meisten Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. In Hamburg und in Sachsen-Anhalt gilt diese Pflicht wie in Berlin für alle Hunde. In anderen Bundesländern müssen die Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen können. Nur in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es keine Versicherungspflicht für Hundehalter.

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