04.01.2010

Riester-Rente: Vertragskosten fressen Zulage auf

Die Vertragskosten bei einer staatlich geförderten Riester-Rente sind fast immer höher als bei Privatrenten. Damit sind Riester-Renten nicht nur teurer als ungeförderte Policen. Durch die hohen Vertragskosten geht fast immer die gesamte staatliche Zulage drauf. Das fand das Verbrauchermagazin "Öko-Test" heraus, das Riester-Tarife mit ungeförderten Rententarifen für eine im Januar erscheinende Sonderausgabe verglich.

Beispielsweise erhält ein 35-jähriger Mann, der jährlich 2.100 Euro (1.946 Euro Eigenbetrag plus 154 Euro staatliche Zulage) in die Riester-Riester "Sicherheit" der R+V Versicherungen einzahlt, zu Rentenbeginn eine garantierte Monatsrente von 267 Euro. Bei einer ungeförderten Rente zahlt R+V (Standdardtarifs L) bei gleicher Einzahlungssumme fast 30 Euro mehr, nämlich 296 Euro Garantierente.

Riester-Rente im Schnitt zwischen 0,03 und 0,08 Punkte teurer

Laut "Öko-Test" ist dieses Beispiel kein Einzelfall. Riester-Tarife seien demnach, von wenigen Ausnahmen abgesehen, teurer als ungeföderte Tarife. Im Schnitt ist die Riester-Rente pro Jahr zwischen 0,03 und 0,08 Prozentpunkte teurer als eine ungeförderte Altersvorsorge.

Staatliche Zulagen fließen in die Taschen der Versicherer

Durch höhere Kosten der Riester-Rente wird die staatliche Zulage fast vollständig aufgezehrt. Der Großteil der Förderung landet demzufolge in den Taschen der Finanzdienstleister. Nicht nur Verwaltungskosten sind bei der Riester-Rente höher, auch die Provosionen schlagen bisweilen kräftig zu Buche. Auch in der Auszahlungsphase muss mit höheren Kosten gerechnet werden. So verlangt beispielsweise die R+V bei Riester-Verträgen 1,5 Prozent der Jahresrente, während sie bei einem ungeförderten Vertrag 1,1 Prozent berechnet.

Versicherer weisen bei Vertragsabschluss nicht auf Gesamtkosten hin

Besonders pikant ist dabei, dass nur die wenigsten Versicherer die Kosten für Riester-Renten offen auf den Tisch legen. Dabei sind sie seit anderthalb Jahren qua Gesetz verpflichtet, die Abschluss-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten bei Vertragsabschluss centgenau auszuweisen. Die Versicherer nutzen jedoch eine Lücke im Gesetzestext und geben die Kosten lediglich für den Eigenbetrag an. Doch auch für die Zulagen von Vater Staat zahlt der Riester-Sparer an die Versicherung.  

Verbraucherzentralen fordern Reform der Riester-Rente

Schon im vergangenen Jahr kritisierte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die Zulagen für die Riester-Rente in der Masse nicht der Altersvorsorge zugutekommt. Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband Gerd Billen fordert daher eine Reform der Riester-Rente.

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