Das Bundesfinanzministerium hat die Abgabefrist für die
Einkommensteuererklärung auf den 31. Mai 2010 festgesetzt. Wer seine Steuerklärung beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, bekommt Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2010. In begründeten Einzelfällen dürfen die Finanzämter eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2011 gewähren.
Ausnahmen gelten für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem Wirtschaftsjahr berechnen, das vom Kalenderjahr abweicht. Sie müssen die Einkommensteuererklärung innerhalb von drei Monaten nach dem Wirtschaftsjahr 2009/2010 abgeben. Auch die übrigen genannten Fristen gelten für diese Steuerzahlergruppe plus drei Monate.
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