Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die neue
Düsseldorfer Tabelle 2010 vorgelegt, die für die Berechnung von Unterhalt von Trennungs- und Scheidungskindern maßgeblich ist. Nach der neuen Tabelle wird mehr Unterhalt für die Kinder fällig.
Rund 13 Prozent mehr Unterhalt
Die Unterhaltsansprüche erhöhen sich im Schnitt um 13 Prozent. Verantwortlich für die Anhebung sind das gestiegene Kindergeld und die erhöhten Kinderfreibeträge zu Beginn des Jahres (siehe
Änderungen 2010). Die Tabelle weist den Unterhaltsbedarf, gestaffelt nach dem Einkommen des Unterhaltszahlers und nach dem Alter des Kindes, aus. Der tatsächliche zu zahlende Betrag weicht vom Bedarf allerdings regelmäßig ab, da noch Kindergeldzahlungen und andere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Regelbedarf bis zu 781,- Euro
Der Regelbedarf schwankt je nach
Einkommen und Kindsalter zwischen 317,- und 781,- Euro pro Monat (bislang 281,- bis 692,- Euro). Unter Berücksichtigung der Kindergeldanteile liegt der tatsächlich zu zahlende Unterhaltsbetrag zwischen 225,- und 597,- Euro (bislang 199,- bis 528,- Euro). Die Tabelle gilt rückwirkend zum 1.1.2010.
Tabelle soll im Sommer überarbeitet werdenDie Düsseldorfer Tabelle stell keine gesetzliche Regelung dar. Es handelt sich um eine Richtlinie, die jedoch von der Rechtsprechung als maßgeblich anerkannt wird. Die Tabelle wird in Absprache mit den anderen Oberlandesgerichten und mit dem Deutschen Familienrechtstag erstellt. Eine umfassende Überarbeitung ist für den Sommer geplant.
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