07.01.2010

Arbeitnehmer verschenken vermögenswirksame Leistungen

Die Mehrheit der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer verzichtet auf vermögenswirksame Leistungen (VL) und verschenkt damit langfristig bares Geld. Nur 40 Prozent der rund 20 Millionen Anspruchsberechtigten nehmen die vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch. Das berichtet "Der Tagesspiegel" unter Berufung auf einer Umfrage von Meinungsforschungsinstitut Infratest. 2003 sparte noch etwa die Hälfte der berechtigten Arbeitnehmer.

Arbeitgeber und Staat fördern Vermögensbildung

Wer und in welcher Höhe einen Anspruch hat, ergibt sich aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Vereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Zwischen 6 und 40 Euro monatlich zahlt der Arbeitgeber in einen vom Mitarbeiter selbst gewählten Sparvertrag. Der Staat zahlt zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage, wenn man sich für einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag entscheidet. Ein Banksparplan oder die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge wird nicht staatlich gefördert.

Staat fördert Bausparen und Fondssparpläne

Staatlich gefördert wird der Fondssparplan aber nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro pro Jahr (Verheiratete 40.000 Euro). Bei einem Bausparvertrag liegt die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage bei 17.900 Euro (Ledige) bzw. 34.800 Euro (Verheiratete). Sechs Jahre wird das Geld in den Sparvertrag eingezahlt. Nach einem weiteren Jahr, in dem der Sparplan ruht, kann der Arbeitnehmer über das Geld verfügen. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat sich für eine betriebliche Altersvorsorge entschieden.

Aufwand lohnt sich langfristig

"Viele Leute scheuen wohl den Aufwand angesichts der kleinen Summen, aber langfristig gesehen verschenken sie damit ordentliche Beträge", sagt Finanzexperte Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen dem "Tagesspiegel". Arbeitnehmer, die nicht sicher sind, ob sie vermögenswirksame Leistungen erhalten können, sollten im Betriebsrat oder Personalabteilung nachfragen.

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