11.01.2010

Rente mit 60 noch möglich

Als Rentner kann man sich eigentlich erst mit 67 Jahren bezeichnen. Allerdings gibt es für einige Altersgruppen noch die Möglichkeit, schon sieben Jahre früher, als mit 60 Jahren, in Rente zu gehen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Frauen müssen vor dem 1. Januar 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie eine Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben. Auch müssen mehr als zehn Jahre der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung nach dem 40. Geburtstag liegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann schon mit 60 in Rente gegangen werden, allerdings nur mit erheblichen Abschlägen. Bei einer 60-jährigen Frau beträgt dieser 18 Prozent.

Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist oder Altersteilzeit vereinbart hatte, hat auch die Aussicht auf einen früheren Renteneintritt. Allerdings wurde hier der Rentenberginn stufenweise von 60 auf 63 Jahre angehoben.

Vertrauensschutz für Arbeitslose

Bei dieser Rente gibt es aber noch eine besondere Vertrauensschutzregelung, so Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher bei der Rentenversicherung Bund: "Es können Versicherte dann weiterhin bereits mit dem 60. Lebensjahr die Rente, allerdings mit Abschlägen in Anspruch nehmen, wenn sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Die Abschläge betragen - wie bei allen Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung - für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent, also ggf. maximal 18 Prozent der monatlichen Rente. Wichtig zu wissen ist, dass alle Versicherten die nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, auf beide Altersrenten keinen Anspruch mehr haben. Diese Renten fallen weg."

Frühere Rente auch für Schwerbehinderte

Auch schwerbehinderte Menschen können unter Umständen sogar ohne Abschläge mit 60 Jahren noch in Rente gehen. Dies ist allerdings nur durch eine Vertrauensschutzregelung möglich. Man muss bis zum zum 16. November 1950 geboren worden sein und am 16. November 2000 bereits schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig gewesen sein. In allen Fällen muss eine Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein. Dazu gehören neben den Beitragszeiten zum Beispiel auch Kindererziehungs- oder Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten.

Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung bekommen Interessierte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800.

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