18.01.2010

Versicherer gegen SEPA-Lastschrift

Die Versicherungen kritisieren die Einführung der SEPA-Lastschrift. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fürchtet um die bestehenden Einzugsermächtigungen der Versicherer bei ihren Kunden. Denn die bisher erteilten Einzugsermächtigungen für Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder andere können nicht einfach für SEPA-Lastschriften verwendet werden. Dazu ist ein gesondertes SEPA-Mandat erforderlich.

GDV schlägt übergangsweise Regelung für Lastschriften vor

"Zunächst muss sichergestellt sein, dass die SEPA-Lastschrift genauso effizient und zuverlässig funktioniert wie die heutige deutsche Lastschrift", sagt der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung Jörg von Fürstenwerth. Laut DGV sei derzeit unklar, wie bereits bestehende Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate überführt werden sollen. Daher schlägt der Verband nun vor, die SEPA-Technologie übergangsweise für alle Lastschrifteinzüge zu nutzen und parallel dazu bei Neuverträgen neue SEPA-Mandate einzuholen.

Frist für Lastschriftrückgabe liegt nun bei acht Wochen

Seit Jahresende 2009 gilt das SEPA-Lastschriftverfahren in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein und Monaco. Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift verlängert sich für deutsche Verbraucher die Möglichkeit der Rückbuchung auf acht Wochen. Bisher lag diese Frist in Deutschland bei sechs Wochen. Liegt der Grund für die Lastschriftrückgabe in der fehlenden Autorisierung, z.B. keine oder eine gefälschte Unterschrift des Kontoinhabers bzw. des Bevollmächtigten, so kann die SEPA-Lastschrift auch noch 13 Monate später rückgängig gemacht werden.

Kritik an der Einführung der SEPA-Lastschrift übte auch der Einzelhandel. Die Bundesbank warb im Herbst 2009 für die SEPA-Lastschrift und erklärte, Deutschland sei der größte Markt für Lastschriftzahlungen in Europa. Deshalb werde über den Erfolg der SEPA-Lastschrift hier entschieden.

Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
AutoversicherungDie Kfz-Versicherung kann nicht nur bis Ende November gewechselt werden. Auch nach diesem Termin lohnt ein Vergleich der Tarife.
Zum Vergleich
FondsversicherungDie fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und der Anlage in Investmentfonds.
Ratgeber FLV
IBAN RechnerDer IBAN Rechner ermittelt Ihre internationale Bankverbindung. Diese benötigen Sie zum Überweisen ins und zum Geld empfangen aus dem Ausland.
IBAN-Rechner